»Walking Bus«, wörtlich übersetzt: »gehender Bus«/ »Schulbus auf Füßen« Im Rahmen des Projektes »Gesunde Kinder in gesunden Kommunen« (GKGK) gehört der »Walking bus« zu einer der ergänzenden co-curriuclaren Maßnahmen, die in allen Kommunen des grenzüberschreitenden Projektes GKGK eingeführt und umgesetzt werden sollen.
Zielsetzung:
- Förderung eines »aktiven Schulweges« von Kindern und Jugendlichen, um ihre täglichen Bewegungszeiten zu erhöhen.
- Verkehrsbelastung auf den Straßen durch den Einsatz von Fußmärschen zu senken und dadurch bereits direkt eine Erhöhung der täglichen Bewegungszeit der Kinder zu erzielen
- Behandlung von verkehrsbedingten Sicherheitsrisiken durch indirekte Verkehrsteilnahme
Entstehung:
- Sozialforscher David Engwicht 1991 Idee des »Walking Bus« in seiner Heimatstadt Brisbane (Australien) umgesetzt, um der damals schon schwindenden Bewegungsaktivität von Schulkindern entgegenzuwirken (»Reclaiming our cities and towns: Better living with less traffic (1992)«)
- 1994 konnte in Hertfordshire an einigen Schulen dieses neue Konzept der Schulwegbewältigung umgesetzt werden
- international begeisterten sich zunehmend mehr Schulen für dieses denkbar einfache Prinzip der Schulweggestaltung, so dass gegenwärtig in über 40 Ländern Millionen von Kindern die Grundidee des »Walking Bus«-Konzepts ausführen
- Prof. Brettschneider (Universität Paderborn) setzte in Zusammenarbeit mit der AOK Westfalen Lippe, den Lehrerinnen und Lehrern, den Eltern der Schülerinnen und Schülern, dem Förderverein und der Polizei des Kreises Paderborn 2005 das Projekt »Walking Bus« erstmals in Deutschland an der Josef Grundschule in Paderborn um
Konzept »Walking Bus«:
- Gruppe von Erst- und Zweitklässlern (8 bis 14 Kinder), die den Schul- und Heimweg gemeinsam auf einer festgelegten »Busroute« zurücklegen
- Länge der »Walking Bus«-Routen beträgt jeweils rund 1,5 bis 2 km, so dass die Kinder maximal 30 Minuten für den Weg zur Schule bzw. wieder nach Hause benötigen.
- Die vorderen 2 Kinder kommt dabei die Aufgabe des Busfahrers und den letzten beiden denen des Schaffners zu. Walking Bus wird von mind. zwei Erwachsenen begleitet
- Aufsichtsregelung: Eltern/ ehrenamtliche HelferInnen/ Praktikantinnen/ 1-Euro-Kräfte
- (Kontrollfunktion für den ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf des »Walking Bus«/ Ansprechpartner für die Kinder)
- Wie bei einem gewöhnlichen Schulbus, warten die Kinder an speziell dafür errichteten Haltestellen mit eigenen Haltestellenschildern (2-4 Haltestellen)
Organisation:
A. Informationen für die Eltern
- Eltern der Schülerinnen und Schüler vor der eigentlichen Umsetzung von der Idee des »Walking Bus« in Kenntnis setzen (Informationszettel, ggf. mehrsprachig/ Elterninformationsabend)
- Präsentation des Routenplanes, der die potenziellen Haltestellen anzeigt
B. Anmeldung
- Anmeldelisten (offizielle Anmeldung/ Übersicht über die Wochentage, an denen der Walking Bus für ihr Kind in Frage kommt/ Auskunft über gewünschte Haltestelle)
- Einverständniserklärung
- Angabe der Telefonnummer
- schriftliche Vereinbarungen mit den einzuhaltenden Regeln
- Angaben/ Aufsichts- Betreuungsmöglichkeiten/ Begleitung des Walking Bus
C. Begleitpersonal
Aufgaben des Begleitschutzes:
- Einhalten des Fahrplans
- Bereitstellen eines geeigneten Ersatzes bei (spontaner) Verhinderung
- Überprüfung der Sicherheitskleidung bei den Kindern
- Vorbildliches Verhalten bezüglich des Straßenverkehrsverhaltens und des konsequenten Tragens der eigenen Sicherheitskleidung
- Ansprechpartner für jegliche Belange der Kinder (ggf. auch Streitschlichter)
- Umfang: mind. 2 Erwachsene
- die Tätigkeit muss für mind. sechs Monate/ Schuljahr, verlässlich besetzt werden, da ein permanenter Wechsel zu unnötigen Organisationsproblemen führt
- Begleitpersonal wird über Listen darüber informiert, wer an welcher Haltestelle zusteigt, damit die Vollzähligkeit der Gruppe jederzeit überprüft und nachvollzogen werden kann
D. Versicherungsschutz
- Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert (gesetzliche Schülerunfallversicherung)
- 01.01.2005 Gesetz: ehrenamtliche Tätige haben während ihres Engagements Versicherungsschutz gegen die Folgen von Unfällen/ Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige wurde deutlich erweitert/
- Sofern die Begleitpersonen von der Schule beauftragt sind und somit für diese tätig werden, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für die Begleitpersonen. (Diese sind gegenüber der Schule weisungsgebunden. So genießen alle Beteiligten gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, sofern sie Aufgaben für die Schule übernehmen, z.B. Begleiter beim »Walking Bus«)
E. Sicherheitskleidung
- Alle am »Walking Bus« beteiligten Personen sind dazu verpflichtet Sicherheitswesten zu tragen, um eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu gewährleisten (auch die erwachsenen Belgleitpersonen)
- obligatorische Tragen dieser Westen kann darüber hinaus einen Beitrag zum Gemeinschaftsgefühl innerhalb eines »Walking Bus« bei den Kindern leisten, indem die Zugehörigkeit der Kinder zum Buskollektiv deutlich nach außen hin signalisiert wird
- Finanzierung: Schulfördergeldern, privat oder durch Sponsorengelder
F. Routenanalyse
- Straßenkarte des Wohngebietes, auf der das Einzuggebiet der Schule erkennbar wird. Haltestellenfestlegung- Adressenliste aller involvierten Kinder
- risikoärmster Schulweg finden/ dazu ist es hilfreich, einen sog. Schulwegsicherungsplan der örtlichen Polizei zu Rate zu ziehen, der bereits Vorgaben für einen sicheren Weg zur Schule vorgibt und darüber hinaus Angaben über mögliche Gefahrenquellen anführt
- potentiellen Weg sollte, auch bei völliger Übereinstimmung mit den polizeilichen Vorgaben, vor Ort persönlich ablaufen (Vorteil: ungefähre Zeit und Entfernung für die jeweilige Route kann ermittelt werden/ neue Gefahrenstellen können ausfindig gemacht werden)
- Um das Risiko von Gefahrenstellen zu minimieren, sollten folgende Aspekte beachtet werden:
- Möglichst kurze und direkte Schulwege
- zu lange Umwege alternativ nicht empfehlenswert, Überprüfen, ob Umwege durch sinnvolle Verbesserungen vermieden werden können
- Möglichst seltenes Überqueren von Fahrbahnen
- günstigste Straßenseite wählen, falls notwendig, den Aufenthalt auf den Fahrbahnen unter Aufsicht so kurz wie möglich gestalten
- Sicherheit der Querungsanlagen überprüfen
- reicht ein Zebrastreifen (beaufsichtigte Querung der Straße) aus oder wäre eine Kontaktampelanlage sinnvoller?
- Verkehrsreglungen für den Autoverkehr beachten
- Tempozonen untersuchen und ggf. auf 30km/h reduzieren (nach behördlicher Absprache), insbesondere im schulnahen Gebiet
Das Dokument zur Teilnahme am Walking Bus finden Sie hier (einfach in der Schule abgeben).