Gemäß der Mitteilung des Schulministeriums NRW (vom 17.06.2021) entfällt ab Montag, dem 21.06.2021 die Pflicht zum Tragen einer Maske im Außenbereich der Schule. Jedoch können Kinder und Erwachsene im Außenbereich weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Innerhalb von Gebäuden gilt weiterhin die Maskenpflicht. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.
Bleiben Sie bitte gesund!
Das Team der Adolf - Reichwein - Schule